Rechtsprechung
SG Marburg, 31.01.2014 - S 12 KA 475/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- LSG Hessen, 14.12.2005 - L 4 KA 41/05
Rechtsbeziehung zwischen Vertragsarzt und Kassenärztlicher Vereinigung - …
Auszug aus SG Marburg, 31.01.2014 - S 12 KA 475/13
Auch nach der Rechtsprechung des LSG Hessen, der die Kammer hier folgt, sind die in der Rechtsprechung des BSG entwickelten Grundsätze zu den Hinweispflichten eines Rentenversicherungsträgers gegenüber einem Versicherten im Zusammenhang mit der Rentenantragstellung nicht auf das sozialrechtliche Schuldverhältnis zwischen Vertragsarzt und KV übertragbar (vgl. LSG Hessen, Urt. v. 14.12.2005 - L 4 KA 41/05 - www.sozialgerichtsbarkeit.de = juris;… s.a. SG Marburg, Urt. v. 07.03.2007 - S 12 KA 36/06 - www.sozialgerichtsbarkeit.de = juris Rdnr. 20).Das LSG Hessen hat weiter entschieden, dass ein Anspruch auf Teilnahme an der EHV nach der Satzung der KV Hessen erst nach Antragseingang entsteht und die KV nicht verpflichtet ist, die Altersentwicklung ausgeschiedener Vertragsärzte zu überwachen und diese vor Vollendung des 65. Lebensjahres auf die Möglichkeit eines Anspruchs auf Teilnahme an der EHV hinzuweisen (vgl. LSG Hessen, Urt. v. 14.12.2005 - L 4 KA 41/05 - a.a.O).
- SG Marburg, 05.10.2011 - S 12 KA 403/11
Vertragsärztliche Versorgung - Erweiterte Honorarverteilung der Kassenärztlichen …
Auszug aus SG Marburg, 31.01.2014 - S 12 KA 475/13
Die Kammer hat über vergleichbare Sachverhalte bereits mit Urteilen v. 05.10.2011 - S 12 KA 397/11 und S 12 KA 403/11, v. 18.04.2012 - S 12 KA 398/11, S 12 KA 505/11 und S 12 KA 687/11 entschieden.Soweit durch die Satzungsänderung zum 01.06.2010 nunmehr auch bei Fortführung der vertragsärztlichen Tätigkeit nach Vollendung des 65. Lebensjahres eine Teilnahme an der EHV möglich ist, ist ebenfalls ein Antrag erforderlich (vgl. bereits Urteile der Kammer v. 05.10.2011 - S 12 KA 397/11 - und - S 12 KA 403/11 - www.sozialgerichtsbarkeit de = www.lareda.hessenrecht.hessen.de = juris).
- SG Marburg, 05.10.2011 - S 12 KA 397/11
Zugelassener 68-jähriger Facharzt für Allgemeinmedizin kann nicht rückwirkend an …
Auszug aus SG Marburg, 31.01.2014 - S 12 KA 475/13
Die Kammer hat über vergleichbare Sachverhalte bereits mit Urteilen v. 05.10.2011 - S 12 KA 397/11 und S 12 KA 403/11, v. 18.04.2012 - S 12 KA 398/11, S 12 KA 505/11 und S 12 KA 687/11 entschieden.Soweit durch die Satzungsänderung zum 01.06.2010 nunmehr auch bei Fortführung der vertragsärztlichen Tätigkeit nach Vollendung des 65. Lebensjahres eine Teilnahme an der EHV möglich ist, ist ebenfalls ein Antrag erforderlich (vgl. bereits Urteile der Kammer v. 05.10.2011 - S 12 KA 397/11 - und - S 12 KA 403/11 - www.sozialgerichtsbarkeit de = www.lareda.hessenrecht.hessen.de = juris).
- BSG, 23.03.2011 - B 6 KA 9/10 R
Vertragsärztliche Versorgung - Zulässigkeit der Vereinbarung von Richtgrößen für …
Auszug aus SG Marburg, 31.01.2014 - S 12 KA 475/13
Grundsätzlich reicht es aus, dass die Betroffenen sich verlässlich Kenntnis von Rechtsnormen verschaffen können müssen, was auch durch Rundschreiben erfolgen kann (vgl. BSG, Urt. v. 23.03.2011 - B 6 KA 9/10 R - juris Rdnr. 18 m.w.N.). - SG Marburg, 07.03.2007 - S 12 KA 36/06
Erweiterte Honorarverteilung - Mitteilung über Beendigung des …
Auszug aus SG Marburg, 31.01.2014 - S 12 KA 475/13
Auch nach der Rechtsprechung des LSG Hessen, der die Kammer hier folgt, sind die in der Rechtsprechung des BSG entwickelten Grundsätze zu den Hinweispflichten eines Rentenversicherungsträgers gegenüber einem Versicherten im Zusammenhang mit der Rentenantragstellung nicht auf das sozialrechtliche Schuldverhältnis zwischen Vertragsarzt und KV übertragbar (…vgl. LSG Hessen, Urt. v. 14.12.2005 - L 4 KA 41/05 - www.sozialgerichtsbarkeit.de = juris; s.a. SG Marburg, Urt. v. 07.03.2007 - S 12 KA 36/06 - www.sozialgerichtsbarkeit.de = juris Rdnr. 20).
- SG Marburg, 29.09.2015 - S 12 KA 70/15 Die Kammer hat hierzu bereits entschieden, dass ein Vertragsarzt, der seine vertragsärztliche Tätigkeit über sein 65. Lebensjahr fortgeführt hat und sie weiterhin ausübt, eines Antrags für die Teilnahme an der EHV bedarf (vgl. Gerichtsb. der Kammer v. 31.01.2014 - S 12 KA 475/13 - rechtskräftig).